Infoblatt zur Besuchsregelung in der Pflegeeinrichtung „Haus am Mühlenhof“

Die 18. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt tritt ab dem 01.10.2022 in Kraft. Folgende aktuellen Besucherregelungen gelten daher in unseren Pflegeeinrichtungen zum Schutz Ihrer Angehörigen und unserer Mitarbeitenden. Diese sind unbedingt einzuhalten:

Besuche sind in den folgenden Zeiten möglich:

Montag bis Freitag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Wochenende
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr

In der Zeit von 12.00 bis 14.00 Uhr bitten wir aufgrund der Mittagsruhe von Besuchen Abstand zu nehmen

  • vor Betreten der Einrichtung müssen Sie einen aktuellen negativen Corona-Schnelltest vorlegen, egal ob Sie geimpft oder genesen sind, wir sind nicht zur Testung Ihrerseits verpflichtet
  • bitte melden Sie sich auf dem jeweiligen Wohnbereich an und legen Sie den Testnachweis vor sowie tragen Sie sich in die Erfassungsliste für Besucher ein
  • das Tragen einer FFP-2-Maske innerhalb der Einrichtung ist laut 18. Eindämmungsverordnung zwingend vorgeschrieben
  • wir sind nicht verpflichtet, Besuchern Masken zur Verfügung zu stellen, daher bitten wir Sie, eigene FFP-2-Masken mitzubringen
  • Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen
  • vor und nach dem Besuch muss der Besucher die Hände gründlich desinfizieren

Die Einrichtung behält sich vor, bei Verstößen gegen die Besuchsregeln den Besuch abzubrechen und auch weiterhin zu untersagen. In diesem Fall macht die Einrichtung zum Schutz der Bewohner von ihrem Hausrecht Gebrauch. Das Mitbringen von Speisen/Getränken ist nicht erlaubt.

Wir hoffen auf Ihre Unterstützung und danken für Ihr Verständnis.

Zurück